FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser besucht Rotes Kreuz in Biberach
Die politische Sommerpause in Berlin hat der FDP-Bundestagsabgeordnete Benjamin Strasser für einen Besuch beim Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes in Biberach genutzt. Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter der Hilfsorganisation nutzten die Gelegenheit, um den Innenpolitiker die Herausforderungen ihres Alltags eindrücklich zu schildern.
Eine zunehmende Respektlosigkeit und Gewalt gegenüber Einsatzkräften, die sich der Hilfe von Menschen in Not verschrieben haben, beklagt etwa der Geschäftsführer des Biberacher DRK-Rettungsdienstes Michael Mutschler: „Wir sind neutrale Hilfsorganisationen und wollen helfen. Von daher ist es unverständlich, dass wir im ein oder andern Fall trotzdem zum Ziel von Angriffen werden.“ Bereits im Jahr 2017 hatte der Gesetzgeber die Strafen für gewalttätige Übergriffe gegen Einsatzkräfte auch auf Feuerwehr und Rettungsdienste ausgeweitet.
„Retter dürfen nicht selbst zu Opfern von Gewalt werden. Allein die Möglichkeit, dass es dazu kommen, ist nicht hinnehmbar“, meint FDP-Politiker Benjamin Strasser. Er betont jedoch, dass Übergriffe nicht nur auf dem Papier unter Strafen stehen dürfen. „Die Attacken auf Einsatzkräfte sind nach der Gesetzesänderung im Jahr 2017 nicht deutlich zurückgegangen. Wichtiger ist deshalb, dass Polizei und Staatsanwaltschaften genug Personal haben, um diese Straftaten wirklich konsequent zu ahnden.“
Gesprächsbedarf mit dem Bundestagsabgeordneten hatten die Vertreterinnen und Vertreter des DRK auch zu den Kompetenzen von Notfallsanitätern bei ihren Einsätzen. Hier herrsche eine gesetzliche Unklarheit, so DRK-Geschäftsführer Michael Mutschler. Er bat den Abgeordneten, das Thema noch einmal in Berlin auf die Agenda zu setzen. „Dieses Gesetz legt zwar die Ausbildungsinhalte fest, aber ausüben darf der Notfallsanitäter diese nicht. Es herrscht rechtliche Unsicherheit, da sollte sich bundesweit schnell etwas ändern und Rechtssicherheit geschaffen werden“, so Mutschler.
Der Freidemokrat Benjamin Strasser stimmte unumwunden zu: "Die eigenständige Befugnisse von Notfallsanitäter müssen dringend gesetzlich klar geregelt werden und haftungsrechtliche Probleme gelöst werden.“
Text + Bild: Wahlkreisbüro MdB Benjamin Strasser