Terminvergabe für das Kreisimpfzentrum ab 19. Januar möglich
Das Kreisimpfzentrum in Ummendorf nimmt ab 22. Januar 2021 den Impfbetrieb im Landkreis Biberach auf. Zuerst haben entsprechend der Corona-Impfverordnung des Bundes Bürgerinnen und Bürger mit höchster Priorität An-spruch auf Schutzimpfung. Das sind beispielsweise Menschen über 80 Jahren oder Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut gepflegt oder tätig sind. Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur mit Termin. Ab morgen, 19. Januar 2021 werden Impftermine für das Kreisimpfzentrum in Ummendorf vergeben.
Laut Ministerium für Soziales und Integration sollen alle Kreisimpfzentren ab der dritten Kalenderwoche 2021 rund 1.000 Impfdosen erhalten. Weitere Lieferungen in gleicher Größenordnung sind zunächst im 14-tägigen Rhythmus angekündigt. Landrat Dr. Schmid dazu: „Aufgrund der begrenzten Anzahl an Impfdosen, die wir vom Land erhalten, werden wir zu Beginn nicht so viele Impfungen durchführen können, wie wir eigentlich vornehmen könnten und auch gerne vornehmen würden. Wir konnten allerdings mit dem Zentralen Impfzentrum in Ulm vereinbaren, dass dieses gemeinsam mit dem DRK Biberach über die mobilen Impfteams die noch ausstehenden Impfungen in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis übernimmt. Das heißt, wir können den uns zur Verfügung gestellten Impfstoff komplett für die Impfungen im Kreisimpfzentrum verwenden. Statt der bislang angenommenen 180 Impfungen an lediglich zwei Tagen pro Woche können wir deshalb ab dem 22. Januar 2021 wöchentlich 500 Impfungen an fünf Tagen durchführen. Außerdem werden wir auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums und des Rettungsdienstes impfen. Das sind bei all den mannigfaltigen Herausforderungen und immer wieder neuen Rückschlägen wirklich gute Nachrichten. Gleichwohl wird es zu Beginn sicherlich einen gewissen Engpass bei den Impfungen geben, weil einfach die große Nachfrage das noch sehr beschränkte Angebot deutlich überwiegt.“
Telefonisch ist die Terminvereinbarung über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 möglich, online können Termine über die zentrale Anmeldeplattform https://www.116117.de vereinbart werden. Bei der Terminvereinbarung werden gleichzeitig die Termine für Erst- und Zweitimpfung vergeben! Eine ausführliche Anleitung für die Online-Terminvereinbarung gibt es auf www.biberach.de.
Vor Ort im Kreisimpfzentrum sowie über das Landratsamt Biberach werden keine Termine vergeben.
Es werden zu Beginn für die Erstimpfung Termine anhand der voraussichtlich verfügbaren Impfstoffmenge für die erste Betriebswoche (22. bis 29. Januar 2021) und für die Zweitimpfung drei Wochen später (von 12. bis 19. Februar 2021) vergeben. Voraussichtlich ab dem 25. Januar 2021 werden die Terminslots für die darauffolgende Woche freigegeben. Die Terminkapazitäten werden entsprechend der Verfügbarkeit des Impfstoffes freigegeben bzw. ausgebaut.
Wer einen Termin hat, muss zur Impfung den Vermittlungscode der Terminvereinbarung, den Impfpass, die Versichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispielsweise Personalausweis) mitbringen. Die Impfberechtigung wird vor Ort entsprechend der „höchsten Priorität“ der Corona-Impfverordnung kontrolliert.
Um Prozesse zu beschleunigen und die Wartezeit vor Ort zu reduzieren, können die Formulare zur Impfung bereits vorab online über die Seite https://www.impfen-bw.de/ erstellt werden. Eine Terminvereinbarung ist über das Portal nicht möglich.
Text: Landratsamt Biberach