Corona-Schnelltests zu Weihnachten
Vor dem Weihnachtsfest zum Corona-Schnelltest: Der Kreisverband Biberach des Deutsche Roten Kreuzes (DRK) bietet am 23. und 24. Dezember in Kooperation mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg kostenlose Covid-19-Schnelltests an – ein von den Ehrenamtlichen des DRK ermöglichter Lichtblick für besonders gefährdete Menschen und deren Angehörige. Ihnen soll durch ein negatives Ergebnis in den Stunden nach dem Test das ermöglicht werden, worauf sie sonst möglicherweise verzichten müssten: gemeinsam Weihnachten zu feiern. Im Landkreis Biberach gibt es insgesamt sieben Teststationen.
Das Sozialministerium stellt für dieses besondere Angebot die Tests zur Verfügung: Es sind vom Bundesinstitut für Arzneimittel zugelassene Antigentests. Die Tests sind gratis, aber kein Angebot für jedermann: Es richtet sich speziell an diejenigen, die über die Feiertage mit Menschen aus Risikogruppen Zusammensein werden. Außerdem auch an diejenigen, die in den Tagen vor Weihnachten erhöhten Risiken ausgesetzt waren und ihre Angehörigen davor schützen wollen.
Bei einem negativen Testergebnis liegt mit großer Wahrscheinlichkeit keine SARS-CoV-2-Infektion vor: Die Zuverlässigkeit der Schnelltests wird mit 95 Prozent beziffert. Eine 100-prozentige Sicherheit können aber auch diese Schnelltest nicht bieten, da der Infektionsbeginn innerhalb der Inkubationszeit von drei bis sieben Tage vor dem Test nicht sicher festgestellt werden kann. Sie sind somit kein Freibrief.
Bei den Tests wird ein Nasen-Rachen-Abstrich gemacht, 15 bis 30 Minuten später liegt das Ergebnis vor. Personen, die Medikamente zur Blutverdünnung nehmen, sollten dies den Helfern an der Teststation mitteilen.
Wer sich testen lässt, erhält über das Ergebnis keine allgemeine Bescheinigung. Positiv Getestete bekommen allerdings eine Bestätigung, da jede Infektion an das Gesundheitsamt gemeldet werden muss. Außerdem sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, sich schnellstmöglich in Quarantäne zu begeben. Um die Diagnose des Schnelltests zu bestätigen, muss ein PCR-Test gemacht werden, beispielsweise in einer Fieberambulanz. Das DRK weist ausdrücklich darauf hin, dass auch bei einem negativen Testergebnis weiterhin die AHA-Regeln gelten: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen.